regio.garantie

Das nationale Qualitätssiegel regio.garantie kennzeichnet Regionalprodukte, die mit einzigartigem Wissen, Leidenschaft und Hingabe in einer Region hergestellt werden. Die Zertifizierung garantiert den Verbrauchern, dass die Rohstoffgewinnung und die Produktverarbeitung in der jeweiligen Region erfolgen. Bei alpinavera sind das die Regionen Uri, Glarus, Tessin und Graubünden.

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Mehr Informationen

Gebietsabgrenzung

Definitonen Gebiete

Grundsätze

Im Grundsatz gilt, dass das kleinstmögliche Gebiet der bei alpinavera angeschlossenen Regionen als Gebietsabgrenzung zu wählen ist.

alpinavera regio.garantie

Betriebe mit Sitz in den Kantonen Uri, Glarus, Graubünden und Tessin sowie in anderen Kantonen oder Gemeinden innerhalb der geografischen Grenzen der Schweizer Alpenkonvention, einschliesslich der von der schweizerischen Markenschutzgesetzgebung anerkannten Gebiete.

Die landwirtschaftliche Zutat nicht zusammengesetzter Produkte stammt zu 100 % aus den Kantonen Uri, Glarus, Graubünden und Tessin sowie Appenzell A.-Rh., Appenzell I-Rh., Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Wallis sowie den Amtsbezirken des Kantons Luzern: Luzern und Entlebuch, den Amtsbezirken des Kantons Bern: Frutigen, Interlaken, Niedersimmeltal, Oberhasli, Obersimmental, Saanen, Schwarzenburg (nur Gemeinden Gug-gisberg, Rüschegg), Signau (nur Gemeinden Schangnau, Röthenbach), Thun und den Bezirken des Kantons Freiburg: La Gruyère, Sense (nur Gemeinde Plaffeien), den Bezirken des Kantons St. Gallen: Unterrheintal, Oberrheintal, Werdenberg, Sarganserland, Gaster mit den Gemeinden Amden, Wesen, Schänis, Benken, Kalt-brunn, Rieden sowie Obertoggenburg mit den Gemeinden Wildhaus, Alt St. Johann, Stein, Nesslau, Krummenau und Ebnat-Kappel sowie den Bezirken des Kantons Waadt: Aigle, Pays-d’Ehaut, Vevey (nur Gemeinden Mon-treux, Veytaux).

Die landwirtschaftlichen Zutaten zusammengesetzter Produkte stammen zu mindestens 80 % aus den Kantonen Uri, Glarus, Graubünden und Tessin sowie Appenzell A.-Rh., Appenzell I-Rh., Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Wallis sowie den Amtsbezirken des Kantons Luzern: Luzern und Entlebuch, den Amtsbezirken des Kantons Bern: Frutigen, Interlaken, Niedersimmeltal, Oberhasli, Obersimmental, Saanen, Schwarzenburg (nur Gemeinden Guggisberg, Rüschegg), Signau (nur Gemeinden Schangnau, Röthenbach), Thun und den Bezirken des Kantons Freiburg: La Gruyère, Sense (nur Gemeinde Plaffeien), den Bezirken des Kantons St. Gallen: Unterrheintal, Oberrheintal, Werdenberg, Sarganserland, Gaster mit den Gemeinden Amden, Wesen, Schänis, Benken, Kalt-brunn, Rieden sowie Obertoggenburg mit den Gemeinden Wildhaus, Alt St. Johann, Stein, Nesslau, Krummenau und Ebnat-Kappel sowie den Bezirken des Kantons Waadt: Aigle, Pays-d’Ehaut, Vevey (nur Gemeinden Mon-treux, Veytaux).

Ergänzendes Dokument: Alpenkonvention

Glarnerland regio.garantie

Die landwirtschaftliche Zutat nicht zusammengesetzter Produkte stammt zu 100 % aus dem Kanton Glarus. Die landwirtschaftlichen Zutaten zusammengesetzter Produkte stammen zu mindestens 80 % aus dem Kanton Glarus. Eine Ausnahme bilden die Kulinarische Erbe Produkte.

Für Betriebe, die ihren Sitz in einer Gemeinde in Glarus haben, welche die Regionsgrenze tangiert, kann alpinavera Zutaten bis maximal 20 % aus angrenzenden Gemeinden als regionale Zutaten bewilligen.

graubündenVIVA regio.garantie

Die landwirtschaftliche Zutat nicht zusammengesetzter Produkte stammt zu 100 % aus dem Kanton Graubünden. Die landwirtschaftlichen Zutaten zusammengesetzter Produkte stammen zu mindestens 80 % aus dem Kanton Graubünden. Eine Ausnahme bilden die Kulinarische Erbe Produkte.

Für Betriebe, die ihren Sitz in einer Gemeinde in Graubünden haben, welche die Regionsgrenze tangiert, kann alpinavera Zutaten bis maximal 20 % aus angrenzenden Gemeinden als regionale Zutaten bewilligen.

Kanton Uri regio.garantie

Die landwirtschaftliche Zutat nicht zusammengesetzter Produkte stammt zu 100 % aus dem Kanton Uri. Die landwirtschaftlichen Zutaten zusammengesetzter Produkte stammen zu mindestens 80 % aus dem Kanton Uri. Sind diese Rohstoffe nicht in genügender Menge und in der geforderten Qualität erhältlich, dürfen die Zutaten aus den Urschweizer Kantonen Nidwalden, Obwalden und Schwyz stammen. Das Markengremium (Vorstand) von alpinavera muss diese Ausnahmen bewilligen. Auf den Produkten müssen die Zutaten gekennzeichnet werden.

Eine Ausnahme bilden die Kulinarische Erbe Produkte.

Marchio Ticino regio.garantie

Die landwirtschaftliche Zutat nicht zusammengesetzter Produkte stammt zu 100 % aus dem Kanton Tessin. Die landwirtschaftlichen Zutaten zusammengesetzter Produkte stammen zu mindestens 80 % aus dem Kanton Tessin. Eine Ausnahme bilden die Kulinarische Erbe Produkte.

Für Betriebe, die ihren Sitz in einer Gemeinde im Tessin haben, welche die Regionsgrenze tangiert, kann alpinavera Zutaten bis maximal 20 % aus angrenzenden Gemeinden als regionale Zutaten bewilligen.

Für die Zertifizierung mit dem regio.garantie-Gütesiegel müssen Produkte zu mindestens 80% aus regionalen Rohstoffen bestehen, und mindestens 2/3 der Wertschöpfung müssen in der Region erfolgen. Ausnahmen von diesen Vorgaben müssen national genehmigt werden. Die Richtlinien für Regionalmarken sind hier ersichtlich:

Richtlinien

Das Qualitätssiegel regio.garantie im Überblick

Die wichtigsten Bedingungen sind dabei, dass nur Produkte, die mindestens 80% regionale Zutaten enthalten, zertifiziert werden. Dazu zählen auch genehmigte kulinarische Erbe Produkte, die, sofern die notwendigen Zutaten regional nicht verfügbar sind, aus mindestens 80% Schweizer Zutaten bestehen dürfen. Ausserdem muss 2/3 der Wertschöpfung in der entsprechenden Region erbracht werden. In begründeten Fällen können vom Verein Schweizer Regionalprodukte Ausnahmen bewilligt werden. Diese sind temporär befristet und müssen deklariert werden.

Erfüllt ein Produkt diese Kriterien, darf es mit dem Qualitätssiegel regio.garantie in Verbindung mit der entsprechenden Regionalmarke ausgezeichnet werden. Die Regionen sind beim Trägerverein alpinavera nach den Kantonen Uri, Glarus, Tessin und Graubünden definiert, um jederzeit die Herkunft der Rohstoffe und die regionale Wertschöpfung nachverfolgen zu können. Mit dem Qualitätssiegel regio.garantie können sowohl Lebensmittel- als auch Nicht-Lebensmittelprodukte wie zum Beispiel Holz oder Kosmetik ausgezeichnet werden.

Verbraucher, die ein Produkt mit dem nationalen Qualitätssiegel regio.garantie erwerben, können sicher sein, dass dieses nach den Richtlinien für Regionalmarken des Vereins Schweizer Regionalmarken von einer unabhängigen Stelle kontrolliert und zertifiziert wird.

Verein Schweizer Regionalprodukte

Häu­fi­ge Fra­gen

Was ist regio.garantie?

regio.garantie ist ein national anerkanntes Qualitätssiegel, das für zertifizierte Regionalprodukte steht. Die Zertifizierung gewährleistet, dass die Rohstoffgewinnung und die Verarbeitung in der entsprechenden Region erfolgen. Nicht-zusammengesetzte Produkte müssen zu 100% aus der genannten Region stammen, während zusammengesetzte Produkte mindestens 80% regionale Zutaten enthalten müssen, wobei die Hauptzutat vollständig regional sein muss. Ein weiteres Kriterium ist, dass mindestens 2/3 der Wertschöpfung in der Region stattfinden müssen. Produkte, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen mit dem regio.garantie-Gütesiegel in Verbindung mit der entsprechenden Regionalmarke ausgezeichnet werden.

Das Gütesiegel regio.garantie kann für Lebensmittel, Getränke sowie Non-Food-Produkte wie Holz oder Kosmetik vergeben werden. Beim Kauf eines Produkts mit dem nationalen Gütesiegel regio.garantie kann man sicher sein, dass es gemäß den Richtlinien für Regionalmarken des Vereins Schweizer Regionalmarken von einer unabhängigen Stelle überprüft und zertifiziert wurde.

Wer steht hinter regio.garantie?

Das Gütesiegel regio.garantie ist als Individualmarke beim Institut für Geistiges Eigentum registriert und gehört dem Verein Schweizer Regionalprodukte. Die Mitgliedsorganisationen des Vereins sind die überregionalen Vermarktungsorganisationen alpinavera, Trägerverein Culinarium, «Das Beste der Region» und regio.garatie Romandie. Diese Organisationen repräsentieren über 30 Regionalmarken in der gesamten Schweiz, die wiederum über 2.000 Produzenten und Verarbeiter umfassen. Insgesamt bieten sie rund 10.000 zertifizierte Regionalprodukte gemäß den Richtlinien für Regionalmarken an.

Was zeichnet regio.garantie-Produkte aus?

regio.garantie-Produkte sind Regionalprodukte, die nach den Richtlinien für Regionalmarken zertifiziert wurden. Sie erfüllen die Anforderungen des Gütesiegels regio.garantie in Kombination mit einer Regionalmarke. Bei alpinavera sind das folgende: Marchio Ticino regio.garantie, Kanton Uri regio.garantie, Glarnerland regio.garantie und graubündenVIVA regio.garantie.

Wie werden die Regionen definiert?

Bei alpinavera werden die Regionen mittels Kantonsgrenzen definiert. So setzt sich die alpinavera-Region aus den Kantonen Uri, Glarus, Graubünden und Tessin zusammen.

Wie erfolgt die Kontrolle?

Die Einhaltung der Richtlinien für Regionalmarken wird von den unabhängigen Zertifizierungsstellen bio.inspecta, ProCert und OIC kontrolliert  und zertifiziert. Im Rahmen von Vor-Ort-Audits in den Betrieben werden die Herkunft der Rohstoffe, die Warenflüsse und die einzelnen Verarbeitungsschritte überprüft. Die Prüfung der zertifizierten Regionalprodukte bezüglich der ECO-SCORE® Bewertung wird von beelong durchgeführt.

Welche Vorgaben gibt es in den Richtlinien für Regionalmarken?

Für die Zertifizierung mit dem regio.garantie-Gütesiegel müssen Produkte zu mindestens 80% aus regionalen Rohstoffen bestehen, und mindestens 2/3 der Wertschöpfung müssen in der Region erfolgen. Ausnahmen von diesen Vorgaben müssen national genehmigt werden. Die Richtlinien für Regionalmarken sind hier ersichtlich:

Richtlinien

Wer darf das Gütesiegel regio.garantie verwenden?

Die Mitgliedsorganisationen und Lizenznehmer*innen des Vereins Schweizer Regionalprodukte dürfen das Gütesiegel regio.garantie in der Produktkennzeichnung und in ihrer Kommunikation verwenden. Diese Berechtigung gilt jedoch nur für zertifizierte Regionalprodukte.

Welche Produkte können mit dem Gütesiegel regio.garantie gekennzeichnet werden?

Alle Regionalprodukte, die den Richtlinien für Regionalmarken entsprechen und zu einer der angeschlossenen Regionalmarken gehören, können im Co-Branding mit der Regionalmarken mit dem Gütesiegel regio.garantie ausgezeichnet werden. Es handelt sich vorwiegend um Lebensmittel, Getränke sowie um Blumen, Sträucher und auch Non-Food-Produkte wie Holz und Kosmetik.

Wo finde ich zertifizierte Regionalprodukte?

Zertifizierte Regionalprodukte von alpinavera-Partnern sind an Veranstaltungen, welche wir organisieren oder teil davon sind erhältlich. Zudem werden sie in regionalen Fachgeschäften, online sowie im Einzelhandel angeboten. Im Detailhandel finden sich zertifiziere Regionalprodukte bei der Migros-Linie «Aus der Region», bei Coop in der Linie «Pro Montagna» und bei Aldi in der Linie «Saveurs Suisse».

Ein Grossteil unserer Partner bieten ihre Regionalprodukte im Direktverkauf an – somit lohnt sich auch ein Besuch vor Ort:

Gibt es zertifizierte Regionalprodukte aus den Bündner Pärken?

Produkte, welche das Gütesiegel graubündenVIVA regio.garantie tragen und aus einem der vier Bündner Pärken, dem Parc ELA, der Biosfera Val Müstair, dem Naturpark Beverin oder dem Parco Val Calanca stammen, tragen folgende Kenzeichnung:

Überregionale Organisationen des Vereins Schweizer Regionalprodukte

Der Verein Schweizer Regionalprodukte ist der Inhaber des Qualitätssiegels regio.garantie. Das Gütesiegel kennzeichent  kontrollierten und zertifizierten Regionalprodukten, damit werden die Regionalprodukte für den Konsumenten in der ganzen Schweiz wiedererkennbar. . Die Mitglieder des Vereins sind die Organisationen «Das Beste der Region«, regio.garantie RomandieCulinarium und alpinavera.

Der Zweck des Vereins besteht darin, die Kräfte im Interesse der Schweizer Regionalprodukte zu bündeln. Derzeit tragen schweizweit bereits knapp 10.000 Produkte von über 2.300 Herstellern das Qualitätssiegel regio.garantie. Die vier überregionalen Organisationen vereinen die verschiedenen Regionalmarken in spezifischen Gebieten.

Aufgabenbereiche alpinavera & graubündenVIVA

graubündenVIVA ist ein Programm des Kantons Graubünden, und hat zum Ziel Graubünden zum Thema Kulinarik touristisch zu positionieren. graubündenVIVA wird vollumfänglich vom Kanton finanziert, die momentane Laufzeit ist bis Ende 2025. Es werden Kommunikationsmassnahmen umgesetzt. Solche Kommunikationsmassnahmen sind bspw. Informationsveranstaltungen oder Formate, die auf die Produkte und die Produzenten aufmerksam machen. Auch geht graubündenVIVA, Medienpartnerschaften ein und ist im digitalen Marketing aktiv. graubündenVIVA arbeitet mit dem Plantahof und alpinavera zusammen.

alpinavera ist eine überkantonale Organisation zur Absatzförderung von genussfertigen zertifizierten Produkten. Die Zertifizierung setzt die Einhaltung der Richtlinien für Regionalmarken voraus und berechtigt zur Nutzung von regio.garantie. Es gibt vier solche Organisationen, welche den Verein Schweizer Regionalprodukte bilden, und Inhaber der Richtlinien sowie regio.garantie sind und das Gütesiegel an die Produzenten vergeben. alpinavera wird vom Bund zeitlich unbegrenzt und den Kantonen unterstützt. Alpinavera bietet für die kleinen Produzenten, Marketingmassnahmen wie die Passmärkte an, für die mittel grossen Produzenten, Märkte mit einem nationalen überkantonalen Publikum und Lebensmittelmessen an. Für die grossen Produzenten, welche den grössten Umsatz ausmachen, werden Massnahmen mit COOP, Migros, Aldi und Lidl umgesetzt.

Beide Organisationen haben zum Ziel die Produzenten und Produkte zu fördern. Die Handlungsfelder bei graubündenVIVA haben zum Ziel Bekanntheit und Image von graubünden als Destination zum Thema Kulinarik zu stärken sowie das Wissen über die Produkte zu verbessern. Das Ziel von alpinavera ist Absatzförderung sowie Förderung der Produzentenpreisprämie.

Mehr zu graubündenVIVA

Zertifizierte Regionalprodukte mit Bewertung auf Ihren ökologischen Fussabdruck

alpinavera hat sich dazu entschieden, ihre zertifizierten Regionalprodukte auch bezüglich ihres ökologischen Fussabdruckes zu bewerten. Dazu arbeiten wir mit dem ECO-SCORE® von beelong, welches ein Bewertungssystem für Lebensmittel ist und die Nachhaltigkeit anhand verschiedener Kriterien (ökologischer Fussabdruck, Ressourcennutzung, Tierwohl) bewertet. Er berücksichtigt sowohl die Produktions- als auch die Verpackungsphase eines Lebensmittels. Die Bewertung erfolgt aufgrund von Informationen zu den Inhaltsstoffen, der Herkunft und den Produktionsmethoden. Der Score wird auf einer Skala von A bis E angezeigt, wobei A die nachhaltigste Bewertung darstellt.

Das Ziel des Eco-Score Beelong ist es, Verbrauchern eine einfache Möglichkeit zu bieten, nachhaltigere Entscheidungen beim Einkauf zu treffen.

Weite Informationen zum ECO-SCORE® von beelong

ECO Score Beelong

Richtlinien

Die Richtlinien zur Zertifizierung eines Regionalproduktes umfassen vier Kriterien, die grundlegend erfüllt werden müssen:

  • Ein nicht zusammengesetztes Produkt setzt sich aus 100% regionalen Rohstoffen zusammen.
  • Ein zusammengesetztes Produkt besteht aus mindestens 80% regionalen Zutaten,.
  • Bei allen Regionalprodukten müssen mindestens 2/3 der Wertschöpfung in der Region erwirtschaftet werden.
  • Genehmigte kulinarische Erbe Produkte, die, sofern die notwendigen Zutaten regional nicht verfügbar sind, aus mindestens 80% Schweizer Zutaten bestehen dürfen.Alle weiteren Details sind in den Richtlinien für Regionalmarken enthalten.

Alle weiteren Details sind in den Richtlinien für Regionalmarken enthalten.

Richtlinien für Lebensmittel & Direktvermarkter

Richtlinien für Vermarktungsinitiativen

Sie sind eine Vermarktungsinitiative und möchten Partner von alpinavera werden? Hier finden Sie die benötigten Dokumente:

Richtlinien für Händler*innen

Sie sind Händler oder Händlerin und möchten Partner von alpinavera werden? Anbei finden Sie die benötigten Dokumente:

Richtlinien für Gastronomen

Richtlinien für handwerkliche Produkte & Kosmetik

Sie produzieren handwerkliche Produkte oder Kosmetik? Hier finden Sie die Richtlinien und Dokumente für eine Partnerschaft mit alpinavera:

Richtlinien für Horti-Kulturprodukte

Sie kultivieren Horti-Kulturpflanzen Produkte? Hier finden Sie die Richtlinien und Dokumente für eine Partnerschaft mit alpinavera:

Verein Schweizer Regionalprodukte

Die Richtlinien für Regionalmarken stellen verbindliche Grundlagen für die Produktezertifizierung dar und werden vom Verein Schweizer Regionalprodukte, dem auch alpinavera angehört, jeweils auf Jahresbeginn aktualisiert und veröffentlicht. Die alpinavera Partner sind verpflichtet, die Richtlinien einzuhalten.

Richtlinien für Regionalmarken